Die FIFA-Abrechnungsstelle ist für die Verarbeitung der in den Verteilschlüsseln enthaltenen Beträge zuständig, indem sie bei allen beteiligten Parteien die Compliance-Prüfungen vornimmt und anschliessend die Zahlungen abwickelt.
Die Abteilung für die Abrechnungsstelle ist das FIFA-Team, das für die Systemintegration, die Bearbeitung elektronischer Spielerpässe (EPP), den Kontakt zwischen der FIFA und der FIFA-Abrechnungsstelle sowie in Zusammenarbeit mit dem FIFA-Disziplinarteam für das Verfahren mit Verstössen gegen das Reglement der FIFA-Abrechnungsstelle zuständig ist.
Die FIFA-Abrechnungsstelle ist von der FIFA getrennt und bei ihren regulierten Tätigkeiten eigenständig. Die FIFA übt aber über ihre Teilhaberschaft, die Führungsstruktur, die vollständige Finanzierung und ihren Dienstvertrag mit der Abrechnungsstelle eine gewisse Kontrolle aus.
EPP und Regelwerk
Ein elektronischer Spielerpass (EPP) ist ein elektronisches Dokument, in dem die konsolidierten Registrierungsinformationen eines Spielers während seiner Karriere festgehalten sind, einschliesslich der jeweiligen FIFA-Mitgliedsverbände, des Status des Spielers (Amateur- oder Berufsspieler), der Art der Registrierung (dauerhaft oder leihweise) sowie der Vereine (einschliesslich Ausbildungskategorie), bei dem der Spieler seit dem Kalenderjahr seines 12. Geburtstags registriert war.
Ein Verteilschlüssel ist ein Dokument, das vom TMS auf der Grundlage des definitiven EPP automatisch erstellt wird und die Ausbildungsvergütungen ausweist, die über die FIFA-Abrechnungsstelle abgewickelt werden. Im Verteilschlüssel sind alle ausbildenden Vereine, ihre Kontaktangaben und Bankinformationen sowie der für die Ausbildungsvergütung zu zahlende Betrag aufgeführt.
Compliance-Prüfung
Die für jede Partei (d. h. Verein, juristische Person oder Einzelperson) erforderlichen Unterlagen werden gemäss einem risikobasierten Ansatz je nach Profil der Partei geprüft. Die FIFA-Abrechnungsstelle informiert über die jeweils einzureichenden Unterlagen. Erforderlich sein können u. a. Angaben hinsichtlich Organisation (z. B. Auszug aus den Statuten oder Satzungen), Unternehmensstruktur und Eigentümer, Finanzquelle oder Einzelheiten sowie Unterlagen zu den massgebenden Akteuren (Eigentümer, Vertreter). Alle Unterlagen müssen auf Englisch, Französisch oder Spanisch eingereicht werden. Wenn die Dokumente nicht in einer dieser Sprachen ausgestellt oder verfügbar sind, verlangt die FIFA-Abrechnungsstelle eine beglaubigte Übersetzung der Originaldokumente in eine dieser drei Sprachen.
Der wirtschaftliche Eigentümer ist die natürliche Person, die mindestens 10 % der Anteile oder Stimmrechte einer juristischen Person (des fraglichen Vereins) letztlich besitzt oder kontrolliert. In bestimmten Fällen kann es sich dabei um den rechtlichen Vertreter handeln. Diese Information kann Teil der verlangten Kundenangaben sein und zum Überprüfungs- und Sorgfaltsprüfungsverfahren gehören.
PEP ist das Akronym für eine politisch exponierte Person, d. h. eine Person, die eine prominente öffentliche Funktion innehat oder mit einer solchen betraut wurde. PEP sind z. B. Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister, Parlamentsabgeordnete, Mitglieder höchster staatlicher Gerichte, Botschafter, Führungskräfte von Staatsunternehmen oder Aufsichtsrats- oder Direktionsmitglieder internationaler Organisationen.
Die Dauer hängt von der Organisationsart, der von der FIFA-Abrechnungsstelle durchgeführten Risikoanalyse sowie dem Grad der Mitwirkung seitens der Partei ab.
Sobald das EPP-Verfahren abgeschlossen ist und die FIFA-Administration der FIFA-Abrechnungsstelle einen Verteilschlüssel übermittelt hat, erhalten die massgebenden Parteien von der FIFA-Abrechnungsstelle die Geschäftsbedingungen. Die Vereine oder Parteien haben sieben Tage Zeit, die Geschäftsbedingungen zu akzeptieren oder abzulehnen. Wenn eine Partei nicht antwortet oder die Geschäftsbedingungen ablehnt, wird dies als Verstoss gegen das Reglement der FIFA-Abrechnungsstelle gewertet, da die FIFA-Abrechnungsstelle so keine Compliance-Prüfung vornehmen kann.
Compliance-Verstösse werden der FIFA-Administration für mögliche Sanktionen gemeldet. Sobald einer Partei ein Compliance-Verstoss mitgeteilt wurde, sollten alle künftigen Mitteilungen zu diesem Fall über die FIFA-Administration laufen. Mit den Fällen wird von der FIFA-Administration gemäss dem Reglement der FIFA-Abrechnungsstelle verfahren.
Ein Compliance-Verstoss kann aus unterschiedlichen Gründen vorliegen, z. B. weil die Geschäftsbedingungen abgelehnt wurden, die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht wurden, eine Organisation oder eine Person in der betreffenden Organisation sanktioniert wurde, die FIFA-Abrechnungsstelle dem Risiko eines Wirtschaftsverbrechens ausgesetzt wäre, das Bankkonto einer Drittpartei angegeben wurde, dem Ersuchen der FIFA-Abrechnungsstelle nach weiteren Informationen nicht nachgekommen wurde oder Informationen zurückgehalten wurden.
Zahlungen
Eine Zahlungsaufforderung ist eine Mitteilung der FIFA-Abrechnungsstelle an den neuen Verein, in der der für die Ausbildungsvergütungen zu zahlende Betrag sowie das Bankkonto, auf das dieser Betrag zu zahlen ist, genannt sind.
Der neue Verein erhält eine Zahlungsaufforderung, in der der Betrag und die Währung angegeben sind.
Für die Zahlung von Ausbildungsentschädigungen werden von der FIFA-Abrechnungsstelle EUR und USD akzeptiert.
Für die Zahlung von Solidaritätsbeiträgen werden von der FIFA-Abrechnungsstelle EUR, USD und GBP akzeptiert.
Zahlungen werden nur in EUR, USD und GBP akzeptiert und in der Währung ausgezahlt, auf die die eingegangene Zahlung lautet.
Die FIFA-Abrechnungsstelle kann nur Zahlungen von einem Bankkonto annehmen, das auf den Namen des Vereins lautet (keine Onlinewallets, Kryptowährungen usw.).
Der FIFA-Abrechnungsstelle erhebt für ihre Leistungen keinerlei Gebühren. Die Banken der neuen und ausbildenden Vereine können für internationale Überweisungen oder Währungsdienstleistungen aber Gebühren verlangen. Diese Kosten müssen von den jeweiligen neuen bzw. ausbildenden Vereinen gezahlt werden.
Das Geld wird überwiesen, nachdem alle nötigen Prüfungen durchgeführt wurden. Dies ist in der Regel zwei bis drei Werktage nach dem Eingang der Zahlung vom neuen Verein der Fall.
Wenn Zahlungen nur teilweise oder gar nicht geleistet werden oder ein Compliance-Verstoss vorliegt, wird die FIFA-Administration von der FIFA-Abrechnungsstelle benachrichtigt. Die Abteilung für die Abrechnungsstelle informiert den betreffenden Verein anschliessend über seine Rechte und Pflichten gemäss dem Reglement der FIFA-Abrechnungsstelle.
Anhand von Informationen, die die FIFA-Mitgliedsverbände und deren Vereine bei internationalen und nationalen Transfers sowie bei Erstregistrierungen als Berufsspieler einreichen, erkennt die FIFA-Administration, wann Ausbildungsvergütungen fällig sind.
Nachdem im TMS ein provisorischer EPP erstellt wurde, ermittelt die FIFA im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens mit Beteiligung der massgebenden Vereine und Verbände die definitive Version.
Zur Begleichung der im definitiven elektronischen Spielerpass enthaltenen Beträge hat die FIFA die FIFA-Abrechnungsstelle gegründet, ein eigenständiges und voll reguliertes Zahlungsinstitut mit Sitz in Paris (Frankreich).
Das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) spielt bei der Ausbildung und Förderung von Spielern seit 2001 eine wichtige Rolle.