Donnerstag 30 November 2023, 16:15

Bewerbungsvereinbarungen für die Ausgaben 2030 und 2034 der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ eingereicht

  • Bewerbungsvereinbarung von Marokko, Portugal und Spanien für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2030™, Uruguay, Argentinien und Paraguay als Bewerber für die Veranstaltung von Jubiläumsspielen bestätigt

  • Bewerbungsvereinbarung Saudiarabiens für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2034™

  • Umfassendes Bewerbungsverfahren seitens der FIFA, Vergabe der Turniere durch den FIFA-Kongress

Binnen der im Bewerbungsverfahren festgelegten Frist haben die folgenden FIFA-Mitgliedsverbände eine Bewerbungsvereinbarung für die Ausgaben 2030 und 2034 der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ eingereicht:

FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2030™

  • marokkanischer Fussballverband

  • portugiesischer Fussballverband

  • spanischer Fussballverband

100-Jahr-Feier

  • uruguayischer Fussballverband (ein Spiel)

  • argentinischer Fussballverband (ein Spiel)

  • paraguayischer Fussballverband (ein Spiel)

FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2034™

  • saudischer Fussballverband

Die Bewerbungsvereinbarung gibt den Bewerbern Aufschluss über die Struktur und den Inhalt der Bewerbung sowie die Dokumente, die eingereicht werden müssen, und garantiert die Einhaltung der Grundsätze des Bewerbungsverfahrens, d. h. Objektivität, Transparenz, Integrität sowie Bekenntnis zu Menschenrechten und einem nachhaltigen Veranstaltungsmanagement.

Ab Januar 2024 führt die FIFA-Administration mit den Bewerbern zudem zielgerichtete Gespräche u. a. bei Seminaren und Arbeitssitzungen, damit vollständige und umfassende Bewerbungen eingehen und anhand der vom FIFA-Rat verabschiedeten Mindestveranstaltungsvorgaben geprüft werden. Im Zentrum der Gespräche stehen die definierten Schwerpunktbereiche wie Veranstaltungsvision, Kennzahlen, Infrastruktur, Dienste, Marketing, Nachhaltigkeit und Menschenrechte.

Die Bewerbungen müssen bis Juli 2024 eingereicht werden. Nach einem umfassenden Evaluationsverfahren wird die FIFA die entsprechenden Evaluationsberichte veröffentlichen. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, werden die beim FIFA-Kongress versammelten FIFA-Mitgliedsverbände die Ausrichter der jeweiligen Turniere bestimmen.

Die Mindestveranstaltungsvorgaben bilden die Grundlage des in den folgenden Dokumenten definierten Bewerbungsverfahrens:

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden: