FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2030™

FAQ

Der FIFA-Rat beschloss einstimmig, die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2030™ an die drei alleinigen Bewerber aus Marokko, Portugal und Spanien zu vergeben, sofern die Kandidatur das von der FIFA organisierte Bewerbungsverfahren erfolgreich abschliesst und vom FIFA-Kongress 2024 bestätigt wird. Die drei Länder sind zudem automatisch für das Turnier qualifiziert. Angesichts des historischen Kontexts der ersten FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, die 1930 in Uruguay stattfand, beschloss der FIFA-Rat ferner ebenfalls einstimmig, in der Hauptstadt Montevideo eine einzigartige 100-Jahr-Feier und in Uruguay, Argentinien und Paraguay je ein WM-Spiel zu veranstalten, sofern die Kandidatur das von der FIFA organisierte Bewerbungsverfahren erfolgreich abschliesst und vom FIFA-Kongress 2024 bestätigt wird. Die drei südamerikanischen Länder sind als Veranstalter der 100-Jahr-Feier zudem automatisch für das Turnier qualifiziert.

Gemäss den Grundsätzen der Rotation zwischen den Konföderationen sowie bestmöglicher Austragungsbedingungen werden die Bewerbungsverfahren für die Turniere 2030 und 2034 gleichzeitig durchgeführt.


GRUNDSÄTZE

Mit Blick auf das übergeordnete Ziel des Bewerbungsverfahrens setzt das FIFA-Generalsekretariat alles daran, damit für alle Aspekte des Bewerbungsverfahrens die folgenden Grundsätze gelten:

Objektivität

Bei der Evaluation der Bewerbungen wird jeder Bewerber fair und gleich behandelt. Die Bewerbungen werden bei jedem Aspekt des Bewerbungsverfahrens von Experten beurteilt und anhand klarer und objektiver Kriterien bewertet.

Transparenz

Die Bewerbungsdossiers, die von den Bewerberverbänden eingereicht werden, und der Evaluationsbericht der FIFA werden veröffentlicht. Bei der Vorauswahl der Bewerbungen durch den FIFA-Rat (sofern nötig) und der nachfolgenden Vergabe durch den FIFA-Kongress werden das Ergebnis jedes Wahlgangs und die entsprechenden Stimmen veröffentlicht.

Integrität

Alle am Bewerbungsverfahren beteiligten Parteien, einschliesslich des FIFA-Generalsekretariats, der Beschlussorgane und der Bewerberverbände, sind dem FIFA-Ethikreglement unterstellt. Aus diesem Grund werden ein unabhängiger Prüfer und Compliance‑ und Ethikbeauftragte ernannt und mit der Beaufsichtigung des Bewerbungsverfahrens betraut.

Bekenntnis zu Menschenrechten und einem nachhaltigen Veranstaltungsmanagement

Die FIFA setzt alles daran, bei all ihren Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren und der Durchführung der Endrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2034™ die Normen und Standards nachhaltigen Veranstaltungsmanagements (gemäss ISO 20121), Grundsätze zum Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sowie die international anerkannten Menschenrechte gemäss den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen einzuhalten.

Wichtige Termine

Zeitplan für das Ausschreibungsverfahren

19. Mai 2023

Bestätigung des Interesses an der Ausrichtung der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027™ durch Einreichen der Bewerbungsvereinbarung

5. Okt. 2023

Beginn des Bewerbungsverfahrens

31. Okt. 2023

Stichtag für die Verbände zur Bestätigung des Interesses

30. Nov. 2023

Eingabefrist für die ausgefüllten Bewerbungsvereinbarungen

4. Dez. 2023

Versand aller Bewerbungs- und Veranstaltungsunterlagen an die Bewerberverbände

Jan. 2024

Beginn der Bewerbungsinformationsseminare und Arbeitssitzungen

Juli 2024

Frist für die Eingabe der Bewerbungen bei der FIFA

3. Quartal 2024

Evaluation der Bewerbungen

4. Quartal 2024

Veröffentlichung des Evaluationsberichtes

Updates

Ausschreibungsverfahren 2034

Gemäss den Grundsätzen der Rotation zwischen den Konföderationen sowie zwecks Sicherung bestmöglicher Austragungsbedingungen wird das Bewerbungsverfahren für die Turniere 2030 und 2034 gleichzeitig durchgeführt.

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