RECHTLICHE HINWEISE | RECHTSORGANE

KAMMER ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Gemäß Art. 20 der FIFA-Verfahrensordnung für die Kommission für den Status von Spielern und für die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten darf die FIFA-Administration Entscheide der Kommission für den Status von Spielern oder der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS) veröffentlichen. Wenn diese Entscheide vertrauliche Informationen enthalten, darf die FIFA auf Antrag einer Partei binnen fünf Tagen ab Mitteilung des begründeten Entscheids eine anonymisierte oder redigierte Fassung veröffentlichen.

Unter den folgenden Links sind die wichtigsten Entscheide der KBS in den letzten Jahren zu finden.

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2024.


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