Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Freitag 06 Januar 2017, 10:12

Schweizer Gericht weist Klage von Gewerkschaften gegen FIFA zu Katar 2022 ab

Die FIFA begrüßt den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich, die Klage abzuweisen, die die niederländische Gewerkschaft FNV, die bangladeschische Gewerkschaftsunion BFTUC, die bangladeschische Bau- und Holzarbeitergewerkschaft und der bangladeschische Bürger Nadim Shariful Alam hinsichtlich angeblicher unerlaubter Handlungen und Haftung der FIFA für Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2022™ in Katar eingereicht haben.

Die FIFA nimmt die Problematik der Arbeitsbedingungen und der Menschenrechte im Zusammenhang mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2022™ in Katar sehr ernst. Die FIFA verfolgt die Lage sehr genau und wird, wie Präsident Infantino kürzlich deutlich gemacht hat, die katarischen Behörden weiterhin dazu anhalten, den Arbeitern sichere und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu garantieren.

In den letzten Jahren wurden einige Maßnahmen getroffen, um Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit der WM 2022 zu erkennen und zu beheben. Dazu gehören die seit 2014 geltenden Arbeiterschutzstandards, die alle auf den Baustellen tätigen Auftragnehmer und Subunternehmer einhalten müssen, die Prüfung aller Bieter auf Einhaltung der Vorgaben, regelmäßige Berichte, die veröffentlicht werden, und ein vierstufiges System zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen, u. a. durch eine unabhängige Spezialagentur. Die Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) als internationale Dachgewerkschaft aller Bauarbeiter hat zudem kürzlich mit dem Obersten Rat für Organisation und Nachhaltigkeit in Katar eine Vereinbarung unterzeichnet, die auf den Baustellen der WM-Stadien gemeinsame Kontrollen der Arbeits- und Wohnbedingungen vorsieht.

Weitere Informationen zur FIFA-Menschenrechtspolitik und zur laufenden Zusammenarbeit mit dem Obersten Rat für Organisation und Nachhaltigkeit in Katar hinsichtlich Arbeiterschutz finden Sie im folgenden Merkblatt.