Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Freitag 27 Mai 2016, 15:26

FIFA sanktioniert mehrere Fussballverbände wegen diskriminierender Fangesänge

Die FIFA bestätigt, dass gegen mehrere Fussballverbände wegen diskriminierenden und unsportlichen Betragens von Fans in Form von Gesängen bei Vorrundenspielen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ und internationalen Freundschaftsspielen Sanktionen verhängt wurden.

Auf der Grundlage der Spielberichte und weiterer Beweise, die durch das für die Vorrunde geschaffene Antidiskriminierungs-Beobachtungssystem erhoben wurden, eröffnete die FIFA gegen die Verbände von Chile, Paraguay, Peru, Mexiko, El Salvador, Honduras und Kroatien Verfahren.

Chile wurde für zwei Pflichtspiele mit einer Sperre des Estadio Nacional Julio Martínez Prádanos in Santiago und einer Geldstrafe von CHF 30.000 belegt. Die erste Stadionsperre wird beim nächsten Vorrundenspiel der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ zwischen Chile und Bolivien verbüßt, die zweite wurde gemäß Art. 33 des FIFA-Disziplinarreglements für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren betrifft homophobe Gesänge der Fans des Teams und folgt auf frühere Sanktionen für ähnliche Vorfälle bei der Vorrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™.

Wegen verschiedener Vorfälle mit diskriminierendem und unsportlichem Betragen von Fans, einschließlich homophober Gesänge in einigen Fällen, wurden zudem folgende Geldstrafen verhängt: CHF 35.000 gegen Mexiko (für zwei Vorfälle), CHF 40.000 gegen Honduras, CHF 35.000 gegen El Salvador, CHF 20.000 gegen Paraguay und CHF 15.000 gegen Peru.

Kroatien muss ferner die nächsten beiden Vorrundenspiele der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ – am 5. September 2016 gegen die Türkei und am 12. November 2016 gegen Island – unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und eine Geldstrafe von CHF 150.000 zahlen. Grund sind diskriminierende Gesänge von Fans bei den Freundschaftsspielen Kroatien – Israel am 23. März 2016 sowie Ungarn – Kroatien am 26. März 2016. Der kroatische Fussballverband wurde von der FIFA und der UEFA wegen ähnlicher Vorfälle bereits früher bestraft.

Die Disziplinarkommission erließ die Entscheide nach Würdigung aller Umstände der einzelnen Fälle, insbesondere der Stellungnahme des Verbands (sofern gegeben), des Berichts des Spielbeobachters für Antidiskriminierung und der vorliegenden Beweise. Die Kommission kann die Beweise nach freiem Ermessen würdigen (vgl. Art. 97 Abs. 1 des FIFA-Disziplinarreglements).  Die Entscheide wurden den betroffenen Parteien mitgeteilt.

Die Beobachtung und Ahndung möglicher Vergehen sind nur zwei Instrumente der umfassenden FIFA-Strategie im Kampf gegen Diskriminierung, zu der auch der FIFA Good Practice Guide zu Vielfalt und Antidiskriminierung, Schulungen, Aufklärung und die Unterstützung der Mitgliedsverbände bei der Entwicklung wirkungsvoller Schulungs- und Präventionsmassnahmen gehören.

Weitere Einzelheiten zu den Fällen finden Sie in der Disziplinarübersicht zur Vorrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ HIER auf FIFA.com.

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