Vermittler

Kammer für Vermittler

Damit Streitigkeiten hinsichtlich Fussballvermittlerdiensten für alle am Transfersystem beteiligten Parteien gerecht und gleich beigelegt werden, sieht das Fussballvermittlerreglement für Streitfälle aus oder im Zusammenhang mit einem Vermittlungsvertrag mit einer internationalen Dimension FIFA-Streitschlichtungssysteme vor. Die FIFA ist folglich für alle Fussballvermittlerfälle zuständig, die einen Vermittlungsvertrag mit einer internationalen Dimension betreffen.

Ein Vermittlungsvertrag hat eine internationale Dimension, wenn:

  • er Fussballvermittlerdienste hinsichtlich einer bestimmten Transaktion in Verbindung mit einem internationalen Transfer oder dem Wechsel eines Trainers zu einem Verein , der einem anderen Verband angehört als sein vorheriger Arbeitgeber, oder zu einem neuen Verband regelt oder

  • er Fussballvermittlerdienste hinsichtlich mehrerer bestimmter Transaktionen regelt, von denen eine in Verbindung mit einem internationalen Transfer oder dem Wechsel eines Trainers zu einem Verein, der einem anderen Verband angehört als sein vorheriger Arbeitgeber, oder zu einem neuen Verband erfolgt.

Für solche Streiffälle werden keine Verfahrenskosten erhoben.

Die Kammer für Vermittler des Fussballgerichts wird ab dem 1. Oktober 2023 Fälle im Zusammenhang mit Vermittlungsverträgen behandeln, die von Fussballvermittlern und Kunden am oder nach diesem Termin abgeschlossen wurden. Für alle anderen Streitfälle bleiben die massgebenden Streitschlichtungsorgane der jeweiligen FIFA-Mitgliedsverbände zuständig.

Die Kammer für Vermittler besteht aus a) einem Vorsitzenden und einem Vizevorsitzenden sowie b) der vom FIFA-Rat für nötig befundenden Zahl von Mitgliedern, die auf Vorschlag der FIFA-Mitgliedsverbände, der Konföderationen, Spieler, Vereine, Ligen und Fussballvermittler ernannt werden.


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