Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Mittwoch 24 Februar 2016, 17:29

FIFA-Berufungskommission weist Berufungen der Untersuchungskammer sowie von Joseph S. Blatter und Michel Platini ab und reduziert deren Strafen

Die FIFA-Berufungskommission unter dem Vorsitz von Larry Mussenden (Bermuda) hat die Entscheide der rechtsprechenden Kammer der unabhängigen Ethikkommission vom 17. und 18. Dezember 2015 betreffend Joseph S. Blatter und Michel Platini teilweise bestätigt und die Sperren von acht auf sechs Jahre reduziert.

Nach den Anhörungen von Michel Platini und Joseph S. Blatter am 15. und 16. Februar 2016 in Zürich erließ die Berufungskommission folgenden Entscheid:

Die Berufungen von Michel Platini und Joseph S. Blatter hinsichtlich der von der rechtsprechenden Kammer festgestellten Verletzung von Art. 13 (Allgemeine Verhaltensregeln), Art. 15 (Loyalität), Art. 19 (Interessenkonflikte) und Art. 20 (Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen) des FIFA-Ethikreglements wurden abgewiesen. Die Berufungskommission bestätigte die Feststellung der rechtsprechenden Kammer der Ethikkommission, wonach für den Nachweis eines Verstoßes gegen Art. 21 des FIFA-Ethikreglements (Bestechung und Korruption) im vorliegenden Fall nicht genügend Beweise vorliegen. Die Berufung der Untersuchungskammer, die eine lebenslange Sperre beantragt hatte, wurde deshalb abgewiesen.

Während die Berufungskommission die von der rechtsprechenden Kammer bei der Bemessung des Strafmaßes herangezogenen Grundsätze und Argumente bestätigte, kam sie zum Schluss, dass einige erhebliche strafmildernde Faktoren für Michel Platini und Joseph S. Blatter bei der Festlegung der Sanktion nicht gewürdigt wurden. Die Berufungskommission war in dieser Hinsicht der Auffassung, dass die Arbeit und die Dienste von Michel Platini und Joseph S. Blatter über die Jahre für die FIFA, die UEFA und den Fussball im Allgemeinen angemessen zu würdigen seien und sich strafmildernd auswirken sollten. Nach sorgfältiger Analyse und Erwägung der außergewöhnlichen mildernden Umstände in den vorliegenden Fällen erachtete die Kommission eine Minderung um je ein Jahr der fünfjährige Sperre wegen Verletzung von Art. 20 des FIFA-Ethikreglements und der dreijährigen Sperre wegen der anderen Verstöße als angemessen. Zusammenfassend:

Michel Platini wird ab dem 8. Oktober 2015 gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. h des FIFA-Ethikreglements in Verbindung mit Art. 22 des FIFA-Disziplinarreglements für sechs Jahre für sämtliche nationalen und internationalen Fussballtätigkeiten (administrativ, sportlich und anderweitig) gesperrt. Michel Platini muss innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung des vorliegenden Entscheids zudem eine Geldstrafe von CHF 80.000 zahlen.

Joseph S. Blatter wird ab dem 8. Oktober 2015 gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. h des FIFA-Ethikreglements in Verbindung mit Art. 22 des FIFA-Disziplinarreglements für sechs Jahre für sämtliche nationalen und internationalen Fussballtätigkeiten (administrativ, sportlich und anderweitig) gesperrt. Joseph S. Blatter muss innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung des vorliegenden Entscheids zudem eine Geldstrafe von CHF 50.000 zahlen.