Mittwoch 08 Juni 2011, 17:37

FIFA erlässt Vorschriften zu Geschlechtstests für sämtliche Wettbewerbe

Auf Vorschlag der Medizinischen Kommission hat das Exekutivkomitee der FIFA bei seiner Sitzung vom 30. Mai 2011 Vorschriften zu Geschlechtstests verabschiedet. Diese Vorschriften treten mit sofortiger Wirkung für sämtliche FIFA-Wettbewerbe in Kraft.

FIFA-Wettbewerbe werden für bestimmte Gruppen ausgerichtet, die sich durch Alter und Geschlecht definieren, um gleiche Bedingungen auf dem Platz für alle Spieler zu gewährleisten. Androgene wirken sich leistungssteigernd auf Stärke, Kraft und Schnelligkeit aus, was im Fussball einen Vorteil bedeuten kann, der mit über den Ausgang eines Spiels entscheidet. Im Hinblick auf die Integrität des Fussballs muss gewährleistet sein, dass die Spieler die jeweiligen Teilnahmekriterien erfüllen. Es fällt in die Verantwortung der Mitgliedsverbände und der Mannschaftsärzte, das Geschlecht ihrer Spieler sicherzustellen.

Das Geschlecht ist Folge komplexer physischer und psychologischer Entwicklungsprozesse und in bestimmten Situationen kann die anscheinend klare Differenzierung zwischen Männern und Frauen durchaus schwierig sein. So dienen die Bestrebungen der FIFA zur Geschlechtsüberprüfung nicht nur dem Zweck, gleiche Bedingungen auf dem Platz zu gewährleisten, sondern auch den Schutz und die Privatsphäre des Einzelnen sicherzustellen. Zu diesem Zweck legen die neuen Vorschriften eine standardisierte Vorgehensweise für den Geschlechtstest von Fussballspielern beiderlei Geschlechts im Falle begründeter Zweifel fest.

Eine individuelle Fallbehandlung ist vorgeschrieben, um die Würde und Privatsphäre jedes Einzelnen zu schützen. So wird es bei FIFA-Wettbewerben weder zu zwangsläufig vorgeschriebenen noch zu routinemäßigen Geschlechtstests kommen. Vielmehr fällt es in die Verantwortung jedes beteiligten Mitgliedsverbandes, vor der Nominierung seiner Auswahl das Geschlecht seiner Spieler durch eine aktive Untersuchung möglicher Abweichungen bei sekundären Geschlechtsmerkmalen zu überprüfen und die jeweiligen Befunde vollständig zu dokumentieren.

Die Vorschriften beschränken die juristischen oder natürlichen Personen, die befugt sind, einen Geschlechtstest bei FIFA-Wettbewerben zu verlangen, auf den betroffenen Spieler ein, den Verband, den zuständigen Medical Officer der FIFA oder dessen Vorgesetzten. Darüber hinaus legen sie die formellen Anforderungen für derartige Anträge fest und verlangen, dass diese objektiv zu begründen sind. Falls die formellen Anforderungen an einen Antrag nicht erfüllt werden oder falls der Antrag nicht begründet und/oder nicht glaubhaft ist, wird er vom FIFA-Generalsekretär abgelehnt. Wenn ein unbegründeter oder unverantwortlicher Einspruch oder Protest vorgebracht wird, kann die Disziplinarkommission auch Sanktionen verhängen.

Falls ein Geschlechtsprüfungsverfahren eröffnet wird, ist eine schrittweise Vorgehensweise zu beachten: zunächst wird der zuständige Mannschaftsarzt Unterlagen für weitere Prüfungen beibringen, wie etwa Krankengeschichte, Geschlechtshormonspiegel, Diagnose, Behandlung und aktuelle Befunde. Falls weitere Untersuchungen erforderlich sind, dürfen diese nur von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt werden, der jeweils im Gastland benannt wird. In den Fällen, in denen der Gutachter nicht zur Aufklärung der Situation beitragen kann, wird ein Gutachterausschuss eine umfassende Untersuchung vornehmen.

Sanktionen können nur von der FIFA-Disziplinarkommission verhängt werden. Es wurde bereits ein unabhängiger Gutachter benannt, um das Verfahren bei Bedarf im Rahmen der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft Deutschland 2011™ zu unterstützen.

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