Kinderschutz

FIFA-Kinderschutz Leitlinie

Für wen ist dieses Handbuch?

Das Handbuch dient als Ressource für alle Interessengruppen, die sich für den Schutz von Kindern im Fussball einsetzen. Insbesondere richtet es sich an die MV und bezweckt:

  • Die Stärkung der Rechenschaftspflicht und Verantwortung für den Schutz von Kindern bei ihrer Beteiligung an Fussballaktivitäten jeder Art;

  • Die Selbstbewertung und Erarbeitung eigener Kinderschutzkonzepte, -pläne und -programme (auch hinsichtlich Personal und Schulungen);

  • Die Unterstützung von Koordinatoren und technischen Betreuern bei der Risikobeurteilung und der Erarbeitung von Kinderschutzplänen und -programmen;

  • Die Unterstützung von Praktikern wie Trainern, medizinischem Personal, Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern, die mit Kindern u. a. im Rahmen von Angeboten, Trainings und Programmen Kontakt haben,

    bei der wirksamen Umsetzung von Musterlösungen.


FIFA-Kinderschutzhandbuch

Kinderschutzhandbuch für Mitgliedsverbände

Die fünf Schritte zum Schutz von Kindern im Fussball
the five steps

Einige MV haben bereits ausgefeilte Konzepte und Verfahren zum Schutz von Kindern eingesetzt, während andere gerade die ersten Schritte in Angriff nehmen. Je nach Stand in Ihrem MV helfen Ihnen diese fünf Schritte insgesamt, das bestehende Engagement neu auszurichten und Mindestanforderungen für den Schutz von Kindern im Fussball umzusetzen. Die Schritte basieren auf bewährten Musterlösungen und unterstützen Sie bei der Entwicklung eines nachhaltigen Kinderschutzsystems.

Schritt 1. Bestehende Realität bewerten

step 1

Im ersten Schritt zum Schutz von Kindern im Fussball ist Folgendes zu klären:

  • Auf welche Arten beteiligen sich Kinder in Ihrem Land am Fussball?

  • Welche Kinderschutzmassnahmen bestehen bereits? Sie haben wahrscheinlich bereits diverse Präventivmassnahmen ergriffen, auch wenn Sie diese vielleicht nicht zum Kinderschutz zählen.

  • Welche Stellen und Organisationen in Ihrem Land sind für den Kinderschutz, die Schutzmassnahmen bei Kindeswohlgefährdung und die Förderung der Rechte von Kindern zuständig? Diese lokalen Fachstellen und Organisationen können Sie möglicherweise beim Kinderschutz und den Schutzmassnahmen bei Kindeswohlgefährdung anleiten und unterstützen.

Schritt 2: Die Kinderschutz-Massnahmen definieren

step 2

Jeder MV, der Kinder direkt oder indirekt in den Fussball einbezieht, ist verpflichtet, die Kinder bestmöglich vor einer Gefährdung im Fussball zu schützen und ihr Wohlergehen zu fördern. Ein Kinderschutzkonzept gibt den MV ein formelles Instrument zur Erfüllung dieser Obhutspflicht.

Ihr Konzept sollte im Minimum:

  • vom Exekutivkomitee oder Rat Ihres MV genehmigt werden und über einen zugehörigen Aktionsplan verfügen;

  • eine für den Kinderschutz verantwortliche Person bestimmen;

  • einen internen Kinderschutz-Lenkungsausschuss und/oder ein externes Kinderschutz- Beratungsgremium bezeichnen, die die Erarbeitung, Umsetzung und Überwachung Ihrer Schutzmassnahmen unterstützen.

Schritt 3: Setzen Sie die Massnahmen um

step 3

Zur Umsetzung Ihres Kinderschutzkonzepts müssen Sie in den folgenden drei Bereichen Verfahren eingesetzt haben oder diese noch erarbeiten.

  • Reaktion bei einem spezifischen Verdacht auf Kindesmisshandlung planen

  • Auswahl, Anstellung und Schulung von Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

  • Richtlinien zur Erkennung, Prävention und Minderung von Risiken für Kinder im Fussball

Schritt 4: Kommunikation und Schulung

step 4

Die Schulung sollte mindestens folgende Punkte umfassen:

  • Sensibilisierung aller Personen, die im Fussball mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben (einschliesslich Erkennen von Anzeichen einer Kindesmisshandlung, Reagieren bei Verdachtsfällen und Verhaltensstandards);

  • Schulung von Personen, die zusätzliches Fachwissen benötigen, z.B. Mitarbeiter, die mit der Fallbearbeitung betraut sind oder Personal rekrutieren, das mit Kindern arbeitet;

  • Sensibilisierung von Kindern und deren Familien

Step 5: Überwachung und Verbesserung

Die Überwachung und Evaluierung Ihres Konzepts und seiner Umsetzung tragen wesentlich zum Schutz von Kindern bei.

Dazu gehören ein Verfahren zur Prüfung aller gemeldeten Verdachtsfälle sowie eine Erfolgskontrolle zur Umsetzung Ihrer Konzepte, Verfahren und Richtlinien.