Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Dienstag 26 Juni 2018, 10:23

Neuste Entscheide der FIFA-Disziplinarkommission betreffend Regelungen zu Drittparteien

Bei ihrer letzten Sitzung hat die Disziplinarkommission verfügt, dass Spieler nicht als Drittpartei im Sinne von Definition 14 und Art. 18ter des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern („Reglement“) gelten.

In vier unterschiedlichen Fällen haben die Vereine SV Werder Bremen (Deutschland), Panathinaikos FC (Griechenland), CSD Colo Colo (Chile) und Universitario Deportes (Peru) mit einigen ihrer Spieler Verträge abgeschlossen, die diesen (d. h. den Spielern) bei einem künftigen Transfer zu einem anderen Verein Anspruch auf eine bestimmte Vergütung – eine Pauschale oder einen Prozentsatz – gewährten.

Diese Beträge, die den Spielern versprochen wurden, wurden als Bestandteil der Entlohnung betrachtet, die den Berufsspielern kraft ihres Arbeitsverhältnisses mit den jeweiligen Vereinen zustand. Die Disziplinarkommission befand, dass die Spieler in Bezug auf ihre eigenen künftigen Transfers nicht als Drittparteien betrachtet werden könnten und die Tatsache, dass sie bei einem künftigen Transfer zu einem neuen Verein eine bestimmte Vergütung – ob als Pauschale oder Prozentsatz – erhalten, keinen Verstoss gegen die FIFA-Regelungen zu Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten darstellt.

Neben der besagten Begutachtung der Anwendung von Art. 18ter des Reglements prüfte die Disziplinarkommission auch einen möglichen Verstoss gegen Art. 18bis des Reglements durch die Vereine CSD Colo Colo und Universitario Deportes.

Nach einer sorgfältigen Prüfung der Transfervereinbarung, die zwischen den beiden Vereinen abgeschlossen wurde, wurden die Vereine des Verstosses gegen die Regelungen zur Beeinflussung von Drittparteien (Art. 18bis des Reglements, Ausgabe 2015) und weiterer Verstösse gegen das Reglement für schuldig befunden und mit folgenden Sanktionen belegt:

  • Geldstrafe von CHF 40 000 gegen CSD Colo Colo (Chile) sowie eine Ermahnung wegen des Abschlusses eines Vertrags, der dem Partnerverein (d. h. Universitario Deportes) die Möglichkeit einräumte, die Unabhängigkeit von CSD Colo Colo zu beeinflussen, und der unterlassenen Wiedergabe der korrekten Instruktionen im ITMS.

  • Geldstrafe von CHF 30 000 gegen Universitario Deportes (Peru) sowie eine Ermahnung wegen des Abschlusses eines Vertrags, der dem Partnerverein (d. h. CSD Colo Colo) die Möglichkeit einräumte, die Unabhängigkeit von Universitario Deportes zu beeinflussen.