Organisation

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Die FIFA-Statuten sehen eine Trennung zwischen strategischer Aufsicht sowie exekutiven, operativen und administrativen Funktionen vor.

Das höchste Gremium und Entscheidungsorgan der FIFA ist der Kongress, dem sämtliche Mitgliedsverbände angehören. Jeder Nationalverband hat im FIFA-Kongress eine Stimme. Das nicht-geschäftsführende Organ ist der FIFA-Rat, der durch den FIFA-Präsidenten geleitet wird. Die ständigen und operativen Ausschüsse beraten und unterstützen den FIFA-Rat in seiner Arbeit. Das Generalsekretariat schließlich ist für die Verwaltung der FIFA zuständig (Art. 21 der Statuten).

Ständige Kommissionen

Ständige Kommissionen

Die sieben ständigen FIFA-Kommissionen berichten an den FIFA-Rat, geben Empfehlungen ab und assistieren dem Rat in ihren entsprechenden Funktionsbereichen. Die Zusammensetzung und Struktur, inklusive der Qualifikation und Anzahl der Mitglieder, die die unabhängigen Kriterien sowie die speziellen Aufgaben und Befugnisse der individuellen Kommissionen erfüllen müssen, sind in den Regularien für FIFA-Governance festgelegt. Mehr Informationen über die ständigen FIFA-Kommissionen finden Sie über die untenstehenden Links oder in den Artikeln 39 bis 46 der FIFA-Statuten.

Juristische Organe

Juristische Organe

Die Berufungs-, Disziplinar- und Ethik-Kommission sind die drei juristischen Organe der FIFA und sind drei der vier unabhängigen Kommissionen der FIFA. Die drei juristischen Organe sind so aufgebaut, dass ihre Mitglieder über das Wissen, die Fähigkeiten sowie besondere Erfahrungen verfügen, die notwendig sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie die Mitglieder müssen die unabhängigen Kriterien erfüllen, die in den Regularien für FIFA-Governance definiert sind, und werden vom FIFA-Kongress für einen Zyklus von vier Jahren, maximal drei Zyklen, gewählt. Mehr Informationen über die unabhängigen Kommissionen der FIFA finden Sie in den Artikeln 52 ff. der FIFA-Statuten sowie in den Artikeln 36 und 38 der Regularien für FIFA-Governance.

Governance-, Audit- und Compliance-Kommission

Governance-, Audit- und Compliance-Kommission

Die Audit- und Compliance-Kommission, einschl. des Vergütungsausschusses, ist eine von vier unabhängigen Kommissionen der FIFA. Sie soll stets mindestens drei und maximal sieben Mitglieder haben, die keinerlei Beziehungen zu anderen FIFA-Gremien besitzen. Sie sollten sachkundig und erfahren in finanziellen und/oder regulativen sowie juristischen Bereichen sein. Darüber hinaus sollten sie in keine Entscheidungen bzgl. anderer FIFA-Vorgänge involviert sein. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie die Mitglieder müssen alle Kriterien erfüllen, die in den Regularien für FIFA-Governance festgelegt wurden. Sie sind für einen Zyklus von vier Jahren, maximal drei Zyklen, vom FIFA-Kongress gewählt. Mehr Informationen über die unabhängigen FIFA-Kommissionen finden Sie im Artikel 51 ff. der FIFA Statuten sowie in den Artikeln 36 und 37 der Regularien für FIFA-Governance.