Freitag 08 September 2023, 17:00

Aktualisierte Information zur einstweiligen Verfügung des Landgerichts Dortmund im Verfahren 8 O 1/23 (Kart)

Kontext

Die FIFA und der Deutsche Fussball-Bund (DFB) wurden am 24. Mai 2023 über eine einstweilige Verfügung („Verfügung“) des Landgerichts Dortmund im Verfahren 8 O 1/23 (Kart) informiert. Diese Verfügung verbietet der FIFA die künftige oder bereits erfolgte Durchsetzung bestimmter Bestimmungen des FIFA-Fussballvermittlerreglements (FFVR).

Im September 2023 veröffentlichte die FIFA Informationen darüber, wie sie die Verfügung, solange diese in Kraft ist, oder zumindest bis zu dem Zeitpunkt, da der Gerichtshof der Europäischen Union in den hängigen Verfahren bezüglich des FFVR eine Entscheidung fällt, praktisch umsetzt.

Die vorliegende Mitteilung stellt ein Update der zuvor veröffentlichten Informationen dar, und der hier dargelegte Ansatz ersetzt den bisherigen Ansatz.

Der Verfügung unterliegende Bestimmungen

Die folgenden Bestimmungen des FFVR unterliegen der Verfügung (die „aufgehobenen FFVR-Bestimmungen“):

Honorarobergrenze (Art. 15 Abs. 1–4)

Bestimmungen zur Zahlung von Honoraren (Art. 14 Abs. 6, 8 und 11)

Kunde-bezahlt-Regelung (Art. 14 Abs. 2 und 10)

Bestimmungen zum Zeitpunkt der Zahlung von Honoraren (Art.14 Abs. 7 und 12)

Verbot von Doppelvertretungen (Art. 12 Abs. 8–10)

Meldepflichten (Art. 16 Abs. 2 lit. h, j und k sowie Abs. 4)

Bestimmungen hinsichtlich Offenlegung und Veröffentlichung (Art. 19)

Unterwerfungsregelung (Art. 4 Abs. 2, Art. 16 Abs. 2 lit. b, Art. 3 Abs. 2 lit. c und d, Art. 20 und Art. 21)

Bestimmung, wonach Zahlungen künftig über die Abrechnungsstelle abzuwickeln sind (Art. 14 Abs. 13)

Generelle Wirkung

Die derzeitige Rechtslage sowie die andauernde Androhung weiterer Vollstreckungsanträgen gegen die FIFA führen zu regulatorischen Unsicherheiten und insbesondere zu ungleichen Rechtsstandards innerhalb des internationalen Transfersystems, insbesondere zwischen Europa und dem Rest der Welt.

In ihrer Eigenschaft als Weltfussballverband ist die FIFA verpflichtet, solche Unsicherheiten und Ungleichheiten zu verhindern und das Wettbewerbsgleichgewicht weltweit zu schützen.

In Anbetracht der obigen Ausführungen hat der FIFA-Ratsausschuss die weltweite vorübergehende Aussetzung der suspendierten FFAR-Regeln bis auf weiteres genehmigt.

Umsetzung von nationalen Fussballvermittlervorschriften

Die FIFA weist den DFB an, nationale Fussballvermittlervorschriften unter Ausschluss der aufgehobenen FFVR-Bestimmungen zu erlassen.

Ferner empfiehlt die FIFA allen anderen FIFA-Mitgliedsverbänden, die entsprechenden Bestimmungen ebenfalls im Rahmen ihrer nationalen Fussballvermittlervorschriften auszusetzen, sofern sie nicht im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des auf dem Gebiet des jeweiligen Mitgliedsverbands geltenden Rechts stehen.[A1]

Weitere Informationen und Fragen

Die FIFA hat die Verfügung mit der Übersetzung in alle offiziellen FIFA-Sprachen auf https://www.fifa.com/de/legal/football-regulatory/agents veröffentlicht.

Die FIFA steht für Fragen zur Umsetzung der Verfügung gerne zur Verfügung und bittet alle Interessengruppen, entsprechende Fragen an AgentsDepartment@fifa.org zu senden.

Abschliessende Bemerkungen

Abschliessend ist festzuhalten, dass die Verfügung früheren Urteilen in anderen europäischen Ländern, dem CAS-Urteilund sogar früheren Entscheidungen in Deutschland, darunter auch von Berufungsgerichten, widerspricht.

Die FIFA betont, dass das FFVR auf ein langes und umfassendes Konsultationsverfahren mit Spielern, Vereinen, Ligen, FIFA-Mitgliedsverbänden und Fussballvermittlern zurückgeht. Die FIFA erachtet das FFVR als zumutbare und verhältnismässige regulatorische Massnahme zur Lösung der systematischen Mängel des Spielertransfersystems und unterstreicht, dass das FFVR weltweit von Fussball-Interessengruppen anerkannt und auch von den wichtigsten politischen Behörden in Europa begrüsst wurde.