Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Dienstag 21 Dezember 2021, 20:00

Australische und neuseeländische Menschenrechtskommissionen und FIFA veröffentlichen Risikobeurteilung

Die australische Menschenrechtskommission, die FIFA (Fédération Internationale de Football Association) und die neuseeländische Menschenrechtskommission haben heute für die nächste Ausgabe der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™, die 2023 in Australien und Aotearoa/Neuseeland stattfinden wird, eine menschenrechtliche Risikobeurteilung veröffentlicht. Getreu dem Bekenntnis der FIFA zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten, Vielfalt, Kinderschutz und Inklusion mithilfe des Fussballs wurden dabei mögliche negative Auswirkungen der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ auf die Menschenrechte von Spielerinnen, Zuschauern, Arbeitnehmern und lokalen Gemeinschaften in Australien und Aotearoa/Neuseeland analysiert.

Einbezogen wurden auch die Einschätzungen einer Reihe von Interessengruppen, darunter über 100 Menschenrechtsexperten und -organisationen, zum angemessenen Umgang mit Arbeitnehmern und ehrenamtlichen Helfern in den beiden Austragungsländern sowie zum Schutz und zum Wohlbefinden von Spielerinnen, Arbeitnehmern und Zuschauern im Hinblick auf eine inklusive Veranstaltung, an der alle teilnehmen können. Besondere Aufmerksamkeit wurde auf den Schutz von besonders gefährdeten Personen wie Kindern, Jugendlichen, Frauen, indigenen Gemeinschaften, kulturell und sprachlich vielfältigen Gemeinschaften, Personen mit Behinderungen und LGBTQI+ gelegt. Im Rahmen der Beurteilung wurde eine Reihe von Empfehlungen in verschiedenen Schlüsselbereichen formuliert, etwa hinsichtlich Rechten von Athletinnen, Arbeitnehmer- und Arbeitsrechten, Barrierefreiheit, sozialer Inklusion, Gleichstellung der Geschlechter, Diskriminierungsverbot sowie Kinderschutz.

A Maori cultural group perform a powhiri

Joyce Cook, FIFA-Direktorin für soziale Verantwortung und Bildung, erklärte: "Getreu dem Bekenntnis der FIFA zum Schutz der Menschenrechte sowie zum sozialen Engagement mithilfe des Fussballs begrüßen wir diese Beurteilung seitens der australischen und neuseeländischen Menschenrechtskommission sowie die Empfehlungen für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023. Neben den laufenden FIFA-Programmen und -Initiativen in diesem Bereich, einschließlich des breiten Engagements zum Kinderschutz, ist diese gemeinsam mit den gastgebenden Ländern vorgenommene Beurteilung ein wichtiger erster Schritt und knüpft an die Menschenrechtsvorgaben an, die bereits Gegenstand des Bewerbungsverfahrens waren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit den beiden Menschenrechtskommissionen in Australien und Neuseeland sowie weiteren Interessengruppen, damit die nächste Ausgabe der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft im Jahr 2023 nicht nur für alle Beteiligten sicher und inklusiv wird, sondern mithilfe der einzigartigen Kraft des Fussballs auch ein positives und nachhaltiges soziales Vermächtnis schafft."

Young fans at the Matildas' game against Chile

"Die australische Menschenrechtskommission hat eng mit der FIFA und der neuseeländischen Menschenrechtskommission zusammengearbeitet, um die Menschenrechte bei der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023 zu verankern", sagte Kate Jenkins, Beauftragte für Geschlechterdiskriminierung.  "Bei der menschenrechtlichen Risikobeurteilung wurden einige Bereiche erkannt, die für beide gastgebenden Länder maßgebend sind und im Rahmen der Planung für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023 proaktiv angegangen werden können. Dazu gehören etwa die Förderung von Vielfalt und Inklusion, der Kinderschutz sowie Arbeitnehmerrechte sowohl in den beiden Austragungsländern als auch weltweit." "Zusammen mit der FIFA setzen wir alles daran, dass die Menschenrechte im Turnier fest verankert sind, für Sportmegaveranstaltungen neue Maßstäbe gesetzt werden und die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft für Spielerinnen, Arbeitnehmer und Zuschauer sicher, inklusiv und unterhaltsam ist." "Dies wird zu einem wichtigen Vermächtnis, wenn die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Menschenrechte im internationalen Rampenlicht stehen werden."

ootball player Fern Annalie Longo participates in a skills coaching session

"Die FIFA hat beträchtliche Möglichkeiten, mit dem Turnier den sozialen Wandel zu fördern und etwas zu bewirken, indem sie sich für indigene Rechte und Menschenrechte einsetzt", sagte Paula Tesoriero, Neuseelands Behindertenbeauftragte, die auch für Sport und Menschenrechte zuständig ist. "Durch den Aufbau sinnvoller Beziehungen und Partnerschaften mit den Völkern der Maori, Aborigines und Torres-Strait-Inseln können wir zu einem inklusiven, gleichberechtigten und vielfältigen Turnier beitragen. Durch sinnvolle Partnerschaften und eine indigene Vertretung kann Te Ao Māori auf echte und authentische Art im Zentrum des Turniers stehen." Als Grundlage für die menschenrechtliche Risikobeurteilung diente der Rahmen der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, der für die Bekämpfung und Prävention von Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten als anerkannter globaler Standard gilt. Für die Beurteilung stellten die Kommissionen Onlinerecherchen an und befragten über 100 staatliche, zivilgesellschaftliche und sportliche Interessengruppen in Australien und Neuseeland sowie wichtige Wirtschafts-, Sport- und Menschenrechtsexperten aus aller Welt. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung wurden durch eine Sachverständigengruppe überprüft, der fünf australische und internationale Experten aus den Bereichen Menschenrechte und Wirtschaft bzw. Sport angehörten. Im Bericht sind 57 ausgeprägte Menschenrechtsrisiken aufgeführt, die gemäß Ausmaß, Umfang und Verbesserungsfähigkeit in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie mit Blick auf ihre Wahrscheinlichkeit beurteilt wurden. 25 der Risiken im Zusammenhang mit der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ wurden als "vordergründig" eingestuft. Für deren Prävention und Bekämpfung wurden entsprechende Empfehlungen abgegeben.