Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Dienstag 04 Oktober 2016, 13:00

Strafen gegen mehrere Fussballverbände nach diskriminierendem und unsportlichem Betragen von Fans

Die FIFA bestätigt, dass gegen mehrere Fussballverbände wegen diskriminierenden und unsportlichen Betragens von Fans bei Vorrundenspielen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ Strafen verhängt wurden.

Auf der Grundlage der Spielberichte und weiterer Beweise, die durch das für die Vorrunde geschaffene Antidiskriminierungs-Beobachtungssystem erhoben wurden, eröffnete die FIFA u. a. gegen die Verbände von Honduras, El Salvador, Mexiko, Kanada, Chile, Brasilien, Argentinien, Paraguay, Peru, Italien und Albanien Verfahren.

Da Chile während der im Mai 2016 verhängten Bewährungsfrist ein weiteres Vergehen beging, wird ‎die Stadionsperre für das Estadio Nacional Julio Martínez Prádanos in Santiago auf ein zweites Spiel ausgedehnt. Die Stadionsperre wird am 28. März 2017 bei der Begegnung zwischen Chile und Venezuela in der Vorrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ verbüsst. Gegen den chilenischen Fussballverband wurde für zwei Vergehen zudem eine Geldstrafe von insgesamt CHF 65 000 verhängt.

Ferner wurden folgende Geldstrafen verhängt: CHF 65 000 gegen Honduras für zwei Vergehen, CHF 50 000 gegen Albanien, CHF 45 000 gegen El Salvador, je CHF 30 000 gegen Italien, Mexiko und Peru, je CHF 25 000 gegen Paraguay und Argentinien sowie je CHF 20 000 gegen Kanada und Brasilien wegen einzelner Fälle.

Alle Verfahren betreffen Vorfälle im Zusammenhang mit diskriminierendem und unsportlichem Betragen von Fans, einschliesslich homophober Gesänge in einigen Fällen. Die Disziplinarkommission erliess die Entscheide nach Würdigung aller Umstände der einzelnen Fälle, insbesondere der Berichte der Spieloffiziellen, der Stellungnahme des Verbands (sofern gegeben), des Berichts des Spielbeobachters für Antidiskriminierung und der vorliegenden Beweise. In einigen Fällen wurden auch mildernde Umstände berücksichtigt, u. a. das Bestreben des Mitgliedsverbands, Zuschauer zu sensibilisieren und Diskriminierung zu bekämpfen. Die Kommission kann die Beweise nach freiem Ermessen würdigen (vgl. Art. 97 Abs. 1 des FIFA-Disziplinarreglements). Die Entscheide wurden den betroffenen Parteien mitgeteilt.

Die Beobachtung und Ahndung möglicher Vergehen sind nur zwei Instrumente der umfassenden FIFA-Strategie im Kampf gegen Diskriminierung, zu der auch der FIFA Good Practice Guide zu Vielfalt und Antidiskriminierung, Schulungen, Aufklärung und die Unterstützung der Mitgliedsverbände bei der Entwicklung wirkungsvoller Schulungs- und Präventionsmassnahmen gehören.

Weitere Einzelheiten zu den Fällen finden Sie in der Disziplinarübersicht zur Vorrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ HIER auf FIFA.com.

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