Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Donnerstag 19 April 2018, 07:38

Neuste Entscheide der FIFA-Disziplinarkommission

Im Anschluss an die letzten Sitzungen der Disziplinarkommission bestätigt die FIFA hiermit die folgenden Sanktionen.

Gegen den Fussballverband von Laos wurde eine Geldstrafe von CHF 690 000 verhängt. Grund ist der Verstoß gegen mehrere Bestimmungen betreffend den internationalen Transfer und die Erstregistrierung minderjähriger Spieler, insbesondere gegen Art. 19 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern („Reglement“), sowie gegen andere maßgebende Vorschriften zur Registrierung und Teilnahme minderjähriger und erwachsener Spieler an Wettbewerben.

Die Disziplinarkommission hat im Weiteren wegen Verstößen im Zusammenhang mit der Beeinflussung durch Drittparteien (Art. 18bis des Reglements) und anderer Verstöße gegen das Reglement Sanktionen gegen folgende Vereine ausgesprochen:

  • al-Arabi aus Katar: Geldstrafe von CHF 187 500 wegen des Abschlusses mehrerer Verträge, die einer Drittpartei die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins einräumen, des Abschlusses von Drittverträgen in Missachtung von Art. 18ter Abs. 4 und 5 des Reglements sowie der Verletzung der Geheimhaltungspflicht und der unterlassenen Eingabe wahrheitsgetreuer und zwingender Informationen ins internationale Transferabgleichungssystem (ITMS) bei Transfers von sieben verschiedenen Spielern.

  • Sporting CP aus Portugal: Geldstrafe von CHF 110 000 wegen des Abschlusses zweier Verträge, die einer Drittpartei die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins einräumen, der unterlassenen Eintragung eines bestehenden Drittvertrags ins ITMS und der unterlassenen Eingabe einer korrekten Instruktion sowie wahrheitsgetreuer und zwingender Informationen ins ITMS.

  • SL Benfica aus Portugal: Geldstrafe von CHF 150 000 wegen des Abschlusses zweier Verträge, die einer Drittpartei die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins einräumen.

  • Rayo Vallecano aus Spanien: Geldstrafe von CHF 55 000 wegen des Abschlusses von Verträgen, die einer Drittpartei die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins einräumen, der unterlassenen Eintragung eines bestehenden Drittvertrags ins ITMS und der unterlassenen Eingabe wahrheitsgetreuer und zwingender Informationen ins ITMS.

  • RC Celta de Vigo aus Spanien: Geldstrafe von CHF 65 000 wegen des Abschlusses eines Vertrags, der SL Benfica die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins einräumt (Ausgabe 2012 des Reglements), und des Missbrauchs des ITMS als Verhandlungsinstrument.

  •  In Bezug auf den mit RC Celta de Vigo abgeschlossenen Vertrag wurde das Verfahren gegen SL Benfica wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen Art. 18bis des Reglements hingegen in allen Punkten eingestellt, da SL Benfica RC Celta de Vigo keine Möglichkeit zur Einflussnahme auf seine Unabhängigkeit in Beschäftigungs- und Transferangelegenheiten einräumte. Dieser Entscheid wurde auf der Grundlage von Art. 18bis der Ausgabe 2012 des Reglements gefällt, die im Gegensatz zur aktuellen Ausgabe keine rechtliche Grundlage für die Sanktionierung eines Vereins wegen des Erwerbs der Möglichkeit zur Einflussnahme bietet. SL Benfica wurde aber wegen des Missbrauchs des ITMS als Verhandlungsinstrument mit einer Geldstrafe von CHF 15 000 belegt.

Des Weiteren wurde gegen den indonesischen Fussballverband eine Geldstrafe von CHF 30 000 verhängt, da es dieser unterlassen hatte, sechs seiner Mitgliedsvereine Punkte abzuziehen, wie es die FIFA-Disziplinarkommission in mehreren Entscheiden wegen des Verstoßes dieser Vereine gegen Art. 64 des FIFA-Disziplinarreglements angeordnet hatte (Missachtung von Entscheiden der FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten).

Auf Antrag des englischen Fussballverbands hatte die Disziplinarkommission im Zusammenhang mit einem spanischen Spieler, der im Finale der FIFA U-17-Weltmeisterschaft Indien 2017 gegen einen englischen Spieler diskriminierende Ausdrücke verwendet haben soll, schließlich ein Verfahren eröffnet. Nach einer eingehenden Untersuchung beschloss die Disziplinarkommission, das Verfahren mangels ausreichender Beweise für die Behauptungen des englischen Spielers einzustellen. Obwohl die Disziplinarkommission im vorliegenden Fall von Sanktionen absah, da solche nur bei Vorliegen klarer Beweise verhängt werden können, bekräftigte sie die unmissverständliche Nulltoleranzpolitik der FIFA gegenüber jeder Form von Diskriminierung gemäß FIFA-Statuten.