Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Mittwoch 16 Dezember 2020, 14:05

IFAB für Tests mit zusätzlichen Auswechslungen bei Gehirnerschütterungen 

  • Entscheidung in Absprache mit Experten und wichtigen Interessengruppen

  • Beginn der Tests im Januar 2021

Nach Gesprächen mit wichtigen Interessengruppen und Empfehlungen der Fachgruppe zu Gehirnerschütterungen (CEG) sowie des Fussball- und des Technik-Beratungsgremiums des International Football Association Board (IFAB) wurden heute bei der IFAB-Jahresgeschäftssitzung umfassende Tests mit zusätzlichen definitiven Auswechslungen bei tatsächlichen oder vermuteten Gehirnerschütterungen ab Januar 2021 beschlossen.

Bei der Sitzung, die unter dem Vorsitz von Jonathan Ford (IFAB-Direktor und Geschäftsführer des walisischen Fussballverbands) als Videokonferenz abgehalten wurde, einigte sich der IFAB zudem auf Protokolle als Grundlage für die Tests. Die Mitglieder beschlossen, dass ein Spieler mit einer tatsächlichen oder vermuteten Gehirnerschütterung zum Schutz seiner Gesundheit definitiv ausgewechselt werden darf, ohne dass sein Team in Unterzahl weiterspielen muss.

Dies:

  • verhindert, dass ein Spieler während des Spiels mehrere Gehirnerschütterungen erleidet, was für ihn gravierende gesundheitliche Folgen haben kann,

  • begünstigt im Zweifelsfall die Auswechslung eines Spielers, da ein numerischer oder taktischer Nachteil nicht gegen die Gesundheit des Spielers abgewogen werden muss,

  • verringert den Druck auf die medizinischen Betreuer, eine schnelle Behandlung durchführen zu müssen,

  • ist auf allen Fussballebenen einfach umzusetzen – zumeist auch bei Spielen, bei denen kein medizinisches Personal im Einsatz steht.

Im Vorfeld fanden während fast eines Jahres eingehende Konsultationen mit maßgebenden Interessengruppen statt, darunter medizinische Experten für Gehirnerschütterungen, Teamärzte, Spielervertreter, Trainer, Wettbewerbsveranstalter sowie Experten aus den Bereichen Schiedsrichterwesen und Spielregeln.

Konföderationen, nationale Fussballverbände und Wettbewerbsorganisatoren (über ihren nationalen Verband), die an diesen Tests teilnehmen möchten, müssen ihr Interesse beim IFAB und der FIFA anmelden. Die Wettbewerbsorganisatoren müssen dafür sorgen, dass alle Punkte der offiziellen Protokolle befolgt und die erforderlichen Rückmeldungen eingereicht werden.

Regelung mit fünf Auswechslungen

Der IFAB hat beschlossen, die vorübergehende Änderung von Regel 3, wonach bei Elitewettbewerben bis zu fünf Auswechslungen zulässig sind, für nationale Wettbewerbe bis zum 31. Dezember 2021 sowie für internationale Wettbewerbe bis zum 31. Juli 2022 zu verlängern und die Auswirkungen der Pandemie auf den Fussball laufend zu prüfen, um entsprechende Maßnahmen treffen zu können. Die nächste Prüfung erfolgt bei der Jahresversammlung 2021.

Weitere Themen

Im Hinblick auf die Spielregeln 2021/22 wurden einige Präzisierungen u. a. hinsichtlich des Umgehens von absichtlichen Rückpässen zum Torhüter, der Nachspielzeit sowie von Vergehen gegen Drittpersonen erörtert.

Da der Wortlaut der Handspielregel nicht immer gleich ausgelegt wird, befanden die Mitglieder eine weitere Präzisierung der Regel bei der IFAB-Jahresversammlung für nötig und bekräftigten, dass nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand bzw. dem Arm ein Vergehen ist. Bezüglich des Wortlauts „unnatürlich vergrößert“ sollten die Schiedsrichter die Position der Hand bzw. des Arms zum Zeitpunkt der Bewegung des Spielers in dieser Spielphase beurteilen.

Der IFAB wurden des Weiteren von der FIFA über mögliche künftige praktische Aspekte der Abseitsregel sowie über die neusten Innovationen bei den Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) informiert, die insbesondere darauf abzielen, Wettbewerbsorganisatoren mit beschränktem Budget günstigere Systeme und damit ebenfalls Zugang zur VAR-Technologie zu bieten.

Bei der Jahresgeschäftssitzung wird die Tagesordnung der Jahresversammlung bestimmt, bei der alle vorgeschlagenen Änderungen an den Spielregeln geprüft werden. Die nächste Jahresversammlung findet am 5. März 2021 per Videokonferenz statt.