Freitag 01 Oktober 2021, 07:00

FIFA-Fussballgericht nimmt Betrieb auf

  • Gericht mit seinen drei Kammern ab 1. Oktober in Betrieb

  • Neue Verfahrensregeln für Streitschlichtung

  • Kostenloses Verfahren, wenn es sich bei mindestens einer der Parteien um eine natürliche Person handelt

  • Neue FIFA-Schlichterliste

Die andauernde Reform des Fussballregelwerks erreicht ein weiteres wichtiges Zwischenziel, wenn das vom 71. FIFA-Kongress gutgeheissene FIFA-Fussballgericht am 1. Oktober 2021 seinen Betrieb aufnimmt.

Das FIFA-Fussballgericht vereint die bestehenden FIFA-Entscheidinstanzen unter einem Dach und vereinfacht die Beilegung von Streitigkeiten sowie Entscheide über reglementarische Anträge innerhalb des Fussballregelwerks. Zudem strafft es die bestehenden Prozesse, konsolidiert und regelt alle Leitungsaspekte und garantiert ein effizienteres Entscheidungssystem. Zum Gericht gehören die folgenden drei Kammern: 

  • die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten, die über arbeitsrechtliche Streitfälle zwischen Spielern und Vereinen sowie über Streitfälle hinsichtlich Ausbildungsvergütungen entscheidet

  • die Kammer für den Status von Spielern, die über arbeitsrechtliche Streitfälle zwischen Trainern und Vereinen oder Verbänden, transferbezogene Streitfälle zwischen Vereinen sowie reglementarische Anträge im Zusammenhang mit dem internationalen Transfersystem sowie der Spielberechtigung für Verbandsteams entscheidet

  • die Kammer für Vermittler, die nach dem Erlass des FIFA-Fussballvermittlerreglements über Streitfälle entscheidet, an denen Fussballvermittler beteiligt sind

Die Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten und der Kammer für den Status von Spielern wurden vom FIFA-Ratsausschuss am 10. September 2021 bestätigt. Ihre Namen sind legal.fifa.com zu finden. Die Ernennungen für die Kammer für Vermittler folgen nach der Verabschiedung des FIFA-Fussballvermittlerreglements.

Das Fussballgericht verfährt nach einer eigenen Verfahrensordnung, die die folgenden neuen Punkte enthält:

  • Verfahren sind kostenlos, wenn mindestens eine der Parteien eine natürliche Person ist (Spieler, Trainer, Fussballvermittler oder Spielvermittler).

  • Verfahrenskosten (sofern gegeben) müssen neu binnen zehn Tagen gezahlt werden. Eine Begründung wird weiterhin nur ausgefertigt, wenn die betreffenden Verfahrenskosten gezahlt wurden. Die Begründung wird nur der Partei, die diese beantragt hat, und erst nach Zahlung der fälligen Verfahrenskosten mitgeteilt.

  • Zur Klärung verfahrensrechtlicher Vorfragen wurde ein beschleunigtes Verfahren eingeführt. Wenn das FIFA-Generalsekretariat zum Schluss kommt, dass eine offenkundige Unzuständigkeit der massgebenden Kammer oder eine offenkundige Verjährung der Klage vorliegt, darf es den Fall vor der Fortsetzung des Verfahrens direkt zur Entscheidung vorlegen.

  • Parteien können zu einer freiwilligen und kostenlosen Schlichtung eingeladen werden. Im Falle einer erfolgreichen Schlichtung ratifizieren der Schlichter und der Vorsitzende einen Vergleichsvertrag, der als rechtskräftiger Entscheid des Fussballgerichts gilt.

Die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten wird jedes Jahr voraussichtlich ungefähr 3500 Streitfälle entscheiden, während es bei der Kammer für den Status von Spielern jährlich ungefähr 700 Streitfälle und 6000 reglementarische Anträge sind.

In den letzten Jahren hat die FIFA das Fussballregelwerk erheblich modernisiert, indem der FIFA-Rat seit 2017 drei Reformpaketen zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum FIFA-Fussballgericht sind auf legal.fifa.com zu finden.