Freitag 16 Juli 2021, 09:50

FIFA kündigt Zusammenarbeit mit Menschenrechtskommissionen von Australien und Neuseeland an

Die FIFA hat heute bekanntgegeben, dass sie im Vorfeld der nächsten FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™, die 2023 in Australien und Neuseeland stattfindet, mit der australischen und der neuseeländischen Menschenrechtskommission zusammenarbeiten wird.

Die beiden nationalen Menschenrechtskommissionen werden gemeinsam mit der FIFA menschenrechtliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ ermitteln und Empfehlungen zur Prävention und Reaktion geben.

Im Rahmen der Zusammenarbeit werden sich die drei Organisationen in den kommenden Monaten umfassend mit nationalen und internationalen Interessengruppen austauschen und beraten.

"Die australische Menschenrechtskommission ist sich der Rolle des Sports beim Schutz und der Förderung von Menschenrechten schon seit langem bewusst", so Kate Jenkins, Kommissarin für Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

"Viele profitieren zwar von großen Sportveranstaltungen, wir müssen jedoch auch die menschenrechtlichen Risiken betrachten, die die Ausrichtung solch komplexer und groß angelegter Turniere mit sich bringt." "Die australische Menschenrechtskommission freut sich auf die Partnerschaft mit der FIFA und der neuseeländischen Menschenrechtskommission und auf die Chance, die Wahrung der Menschenrechte in die Organisation der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023 einzubinden."

Joyce Cook, FIFA-Direktorin für soziale Verantwortung und Bildung, dazu: "Die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte, einschließlich Schutzmaßnahmen und Kinderschutz, sind ein prioritäres strategisches Ziel der FIFA und eine Anforderung an unsere Gastgeber."

"Die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023 ist der erste Wettbewerb, bei dem Menschenrechtsanforderungen bereits in der Bewerbungsphase umfassend integriert waren und gemeinsam mit den gastgebenden Ländern beim Turnier umgesetzt werden."

"Wir freuen uns im nächsten Schritt über die Partnerschaft mit den beiden nationalen Menschenrechtskommissionen und den Austausch mit Interessengruppen in Australien und Neuseeland im Rahmen der Konsultationen der kommenden Monate."

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Laut Paulo Tesoriero, Neuseelands Kommissarin für die Rechte von Menschen mit Behinderung, ist die Betrachtung der menschenrechtlichen Auswirkungen des Sportsgeschäfts durch die Linse des Sport ein innovativer und fortschrittlicher Ansatz.

"Te Kāhui Tika Tanga – die neuseeländische Menschenrechtskommission – freut sich, Teil dieser Partnerschaft zu sein und aufzuzeigen, wie mithilfe eines Menschenrechtsansatzes eine erfolgreiche Veranstaltung für alle und ein nachhaltiges Vermächtnis für das Menschenrechtsbewusstsein in beiden Ländern geschaffen werden können", so Kommissarin Tesoriero.

Im Rahmen der Analyse werden die potenziellen menschenrechtlichen Auswirkungen der nächsten FIFA Frauen-Weltmeisterschaft auf Spielerinnen, Zuschauer, Arbeiter und lokale Gemeinden in Australien und Neuseeland untersucht, wobei der Schwerpunkt auf dem angemessenen Umgang mit Arbeitern und ehrenamtlichen Helfern, der Inklusion, der Sicherheit und dem Wohlbefinden von Spielerinnen, Arbeitern und Zuschauern liegt.

Dabei werden die beiden Kommissionen sich auf die intensive Arbeit stützen, die während der Bewerbungsphase für das Turnier geleistet wurde, darunter die Analyse des Menschenrechtskontexts von der Griffith University. Die Beurteilung der Menschenrechtsrisiken wird sich an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen orientieren, dem maßgeblichen globalen Standard für den Umgang mit und die Vermeidung von menschenrechtlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten.

Die Menschenrechtskommissionen Australiens und Neuseelands und die FIFA werden ihre Ergebnisse und Empfehlungen Ende 2021 in einem Bericht veröffentlichen.