Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Montag 19 Dezember 2016, 14:58

Unabhängige Ethikkommission sperrt ehemalige honduranische Funktionäre

Die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission unter dem Vorsitz von Hans-Joachim Eckert hat Rafael Callejas, ehemals Präsident des honduranischen Fussballverbands (FENAFUTH) und ehemals Mitglied der Marketing- und Fernsehkommission der FIFA, und Alfredo Hawit Banegas, ehemals Generalsekretär und Präsident des FENAFUTH, ehemals Vizepräsident und geschäftsführender Präsident der CONCACAF sowie ehemals FIFA-Vizepräsident, für alle nationalen und internationalen Fussballtätigkeiten (administrativ, sportlich und anderweitig) gesperrt.

Die Untersuchung gegen Rafael Callejas und Alfredo Hawit Banegas unter der Leitung von Dr. Cornel Borbély, dem Vorsitzenden der Untersuchungskammer der Ethikkommission, wurde am 4. Dezember 2015 aufgrund einer Medienmitteilung des U.S.-Justizministeriums vom 3. Dezember 2015 eröffnet.

Am 28. März 2016 bekannte sich Rafael Callejas in zwei Fällen der Verabredung zum organisierten Verbrechen und zum elektronischen Datenbetrug für schuldig. Sein Schuldbekenntnis bezieht sich auf ein System zur Forderung und zur Annahme von Bestechungsgeldern von Sportmarketingunternehmen für die Vergabe von Marketingrechten für die WM-Qualifikationsspiele der mittelamerikanischen Fussballunion (UNCAF). Am 11. April 2016 bekannte sich Alfredo Hawit Banegas in vier Fällen der Verabredung zum organisierten Verbrechen, zum elektronischen Datenbetrug und zur Behinderung der Justiz für schuldig. Sein Schuldbekenntnis bezieht sich auf Systeme zur Annahme von Bestechungsgeldern von Sportmarketingunternehmen für den Abschluss von Verträgen für die Medien- und Marketingrechte für CONCACAF-Turniere und die WM-Qualifikationsspiele der UNCAF.

Die rechtsprechende Kammer befand Rafael Callejas und Alfredo Hawit Banegas der Verletzung von Art. 13 (Allgemeine Verhaltensregeln), Art. 15 (Loyalität), Art. 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht), Art. 19 (Interessenkonflikte) und Art. 21 (Bestechung und Korruption) des FIFA-Ethikreglements für schuldig. Gegen die beiden Funktionäre wurde folglich eine lebenslange Sperre für alle nationalen und internationalen Fussballtätigkeiten (administrativ, sportlich und anderweitig) verhängt.

Die Sperren treten mit Mitteilung der Entscheide in Kraft.