Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

FIFA Strasse 20, P.O Box 8044 Zurich, Switzerland, +41 (0) 43 222 7777

Samstag 05 März 2016, 13:13

IFAB stimmt Experimenten mit Video-Schiedsrichterassistenten zu

Nach einer wegweisenden Entscheidung des International Football Association Board (IFAB) auf seiner 130. Jährlichen Generalversammlung in Cardiff (Wales) ist der Weg frei für die experimentelle Einführung von Video-Schiedsrichterassistenten.

Außerdem wurde bei der heutigen Sitzung im Hotel St. David’s unter Leitung von David Griffiths, dem Präsidenten des walisischen Fussballverbandes, auch die Neufassung der Spielregeln verabschiedet. Zudem gab es Beschlüsse zu weiteren Punkten der Tagesordnung, darunter auch die so genannte Dreifachbestrafung.

Der erste Tagesordnungspunkt war die Verabschiedung der umfassenden Überarbeitung der Spielregeln. Diese hatte die technische Unterkommission des IFAB unter Leitung des ehemaligen Premier-League-Schiedsrichters David Elleray in den vergangenen 18 Monaten erarbeitet. Das IFAB verabschiedete die überarbeitete Fassung einstimmig und würdigte die überaus seltene Gelegenheit, Unstimmigkeiten und Abweichungen im Regelwerk des Fussballs zu beheben.

Das Haupt-Augenmerk lag dabei auf Verbesserungen der Struktur und der Ausdrucksweisen. So findet sich jetzt bei jeder Regel gleich die entsprechende Auslegung. Der Umfang der Regeln wurde nahezu halbiert und zudem werden nun durchweg geschlechtsneutrale Bezeichnungen verwendet. Einige der 94 Änderungen betreffen indes auch folgerichtige Regeländerungen zur Anpassung an die Anforderungen des modernen Spiels. So darf der Ball nun beim Anstoß in jede beliebige Richtung gespielt werden, statt wie bisher nur nach vorn (Regel 8). Außerdem darf ein Spieler, der durch ein Foul verletzt wurde, für das eine Gelbe oder Rote Karte verhängt wurde, nun kurzfristig auf dem Spielfeld untersucht und behandelt werden. Bisher musste der verletzte Spieler außerhalb des Spielfeldes behandelt werden, so dass die fehlbare Mannschaft währenddessen in Überzahl spielte (Regel 5). Insgesamt handelt es sich um die umfassendste Revision der Spielregeln in der 130-jährigen Geschichte des IFAB.

Bezüglich der Video-Unterstützung für Spieloffizielle verabschiedete das IFAB prinzipiell einen detaillierten Protokollkomplex für die Experimente und beschloss, dass diese mindestens zwei Jahre lang erfolgen sollen, damit die Vor- und Nachteile eingehend untersucht werden können. Der Protokollkomplex wurde von der technischen Unterkommission des IFAB mit Unterstützung der FIFA-Abteilung für Fussball-Technologie-Innovation erarbeitet und berücksichtigt die Diskussionen mit dem Fussball-Beratungsgremium und dem Technik-Beratungsgremium sowie mit Fussballverbänden, Ligen, anderen Sportarten und Technologieanbietern. Das IFAB beschloss, dass die Experimentierphase spätestens mit der Saison 2017/18 beginnen soll.

Dabei geht es nicht darum, eine 100-prozentige Richtigkeit bei allen Entscheidungen zu erreichen. Vielmehr sollen klare Fehlentscheidungen vermieden werden, die sich spielentscheidend auswirken können, also Entscheidungen über erzielte Tore, Elfmeter, direkte Platzverweise und versehentliche Bestrafung falscher Spieler. Das IFAB beschloss, eine bestimmte Form der Experimente zuzulassen. Dabei hat ein Video-Schiedsrichterassistent während des Spiels die Möglichkeit, auf Video-Aufzeichnungen zuzugreifen und so entweder auf Nachfrage des Schiedsrichters bestimmte Situationen erneut zu betrachten, oder proaktiv mit dem Schiedsrichter zu kommunizieren, falls diesem ein Vorfall entgangen sein sollte (weitere Informationen finden Sie hier). 

Ebenfalls auf der Agenda stand die so genannte Dreifachbestrafung (Platzverweis, Strafstoß und Sperre) nach der Verhinderung einer klaren Torchance durch ein Vergehen in innerhalb des Strafraums. Nach langer Debatte verabschiedete das IFAB einstimmig einen neuen Wortlaut für Regel 12 wie von der UEFA vorgelegt und stimmte zu, dass diese weltweit während einer Testphase von zwei Jahren umgesetzt werden soll. Im Anschluss daran erfolgt eine Beurteilung durch das IFAB.

Das IFAB stimmte auch Experimenten mit einer vierten Einwechslung in der Verlängerung zu. In welcher Liga/welchem Wettbewerb dieses Experiment durchgeführt werden soll, wird noch entschieden. Dabei soll beobachtet werden, ob sich dies zum Wohl der Spieler auswirkt, ob eine vierte Einwechslung aus taktischen Gründen erfolgt oder ausschließlich zum Wohl der Spieler und ob die theoretische Möglichkeit zur Durchführung aller vier Einwechslungen in der Verlängerung (und damit der Austausch von mehr als einem Drittel des Teams) unfaire Auswirkungen hat.

Die auf der heutigen Generalversammlung beschlossenen Änderungen der Spielregeln treten am 1. Juni 2016 in Kraft.

Die 131. Jährliche Generalversammlung des IFAB findet am 4. März 2017 in London statt.

Verwandte Dokumente