Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Freitag 05 Februar 2021, 16:30

FIFA-Ratsausschuss verlängert vorübergehende Maßnahmen für die Abstellung von Spielern und Registrierungsperioden

Angesichts der andauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den internationalen und nationalen Fussball hat der FIFA-Ratsausschuss die Regelungen für die Abstellung von Spielern für Verbandsmannschaften sowie für die Registrierung von Spielern bei Vereinen in Wettbewerben, die wegen der Pandemie weiterhin eingestellt sind, zusätzlich flexibilisiert.

Vor den anstehenden internationalen Fenstern im Frauen- und Männerfussball sowie nach den positiven Rückmeldungen der Fussballgemeinschaft zu den im letzten Jahr erlassenen vorübergehenden Massnahmen hat der Ausschuss die Änderungen am Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern hinsichtlich der Abstellung von Spielern für Verbandsmannschaften bis Ende April 2021 verlängert.

Die vorübergehenden Änderungen werden wie folgt verlängert:

  1. Diese vorübergehenden Änderungen sind auf alle internationalen Fenster im Männer- und Frauenfussball sowie im Futsal bis Ende April 2021 anwendbar.

  2. Bei allen internationalen Spielen, die in diesen Fenstern stattfinden, ist das Dokument „Wiederaufnahme des Fussballbetriebs – Internationales Spielprotokoll“ oder ein ähnliches Protokoll der jeweiligen Konföderation, das dem besagtem Dokument entspricht, anzuwenden.

  3. Die Regelungen für das Abstellen von Spielern für Verbandsmannschaften kommen wie üblich zur Anwendung, es sei denn:

i. es besteht eine zwingende Quarantäne oder Selbstisolation von mindestens fünf Tagen bei Ankunft am:

a. Ort des Vereins, der den Spieler für eine Verbandsmannschaft abstellen muss,

b. Ort, an dem das Spiel einer Verbandsmannschaft stattfinden soll, oder

ii. es gilt eine Reisebeschränkung ab oder zu einem dieser Orte (vgl. lit. a oder b) und

iii. die zuständigen Behörden haben den Spielern einer Verbandsmannschaft im Zusammenhang mit den genannten Beschlüssen keine

spezifische Ausnahmebewilligung erteilt.

Um angesichts der weltweit unterschiedlichen Lage weiterhin die nötige Flexibilität zu gewährleisten, hat der Ausschuss auch die im letzten Jahr erlassenen vorübergehenden Maßnahmen hinsichtlich der Registrierung von Spielern verlängert.

Spieler dürfen folglich bei maximal drei Vereinen registriert werden und sind während derselben Spielzeit für offizielle Spiele von maximal drei Vereinen spielberechtigt.

Verbände dürfen jederzeit folgende Anträge einreichen:

  • Antrag auf Verlängerung oder Änderung der Anfangs- und Enddaten der Spielzeit

  • Antrag auf Verlängerung oder Änderung der Registrierungsperioden, die bereits begonnen haben, sofern ihre Dauer der maximalen Zeitspanne (d. h. 16 Wochen) entspricht

  • Antrag auf Änderung oder Verschiebung von Registrierungsperioden, die noch nicht begonnen haben, sofern ihre Dauer der maximalen Zeitspanne (d. h. 16 Wochen) entspricht

Gemeinsam mit den Konföderationen und den Mitgliedsverbänden wird die FIFA die weltweite Lage weiterhin verfolgen und alles daransetzen, die Gesundheit aller Beteiligten bei den anstehenden internationalen Spielen zu schützen.