Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Mittwoch 25 September 2019, 14:25

Kommission der Interessengruppen des Fussballs FIFA und Fussball-Interessengruppen empfehlen Begrenzung von Vermittlerkommissionen und Leihgaben

Im Rahmen der laufenden Reform des Transfersystems und nach wiederholten Konsultationen befürwortete die FIFA-Kommission der Interessengruppen des Fussballs heute eine Reihe wichtiger Massnahmen zum Schutz der Integrität des Systems sowie vor Missbräuchen. Die Kommission empfiehlt insbesondere eine Begrenzung der Vermittlerkommissionen und der Leihgaben von Spielern.

Überblick über die wichtigsten Massnahmen, die die Kommission der Interessengruppen des Fussballs heute beschlossen hat:

Vermittler:

  • Begrenzung der Vermittlerkommissionen: auf 10 % der Transferentschädigung für Vermittler freigebender Vereine, auf 3 % der Spielervergütung für Spielervermittler und auf 3 % der Spielervergütung für Vermittler verpflichtender Vereine

  • Einschränkung von Mehrfachvertretungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Diese neue Massnahmen zu Vermittlern ergänzen die Vorschläge, die bereits letztes Jahr gutgeheissen wurden und von der FIFA-Administration derzeit weiterverfolgt werden, insbesondere:

  • Wiedereinführung eines zwingenden Lizenzierungssystems für Vermittler, das weitere Schulungsmassnahmen sowie eine zwingende fortwährende berufliche Weiterbildung beinhaltet

  • Zahlung aller Vermittlerkommissionen über die FIFA-Abrechnungsstelle, die derzeit aufgebaut wird

  • wirksames FIFA-Schlichtungssystem zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Vermittlern, Spielern und Vereinen

Leihgaben:

  • Begrenzung internationaler Leihgaben von Spielern ab 22 Jahren, damit Spieler nicht gehortet werden und Leihgaben dem legitimen sportlichen Zweck der Jugendförderung und nicht geschäftlichen Zwecken dienen

  • Begrenzung auf acht internationale Leihgaben (Zu- und Abgänge) ab der Spielzeit 2020/2021 sowie auf sechs ab der Spielzeit 2022/2023, wobei zwischen denselben Vereinen maximal je drei zu- und abgehende Leihgaben erlaubt sind

Die heute von der Kommission der Interessengruppen des Fussballs befürworteten Massnahmen werden dem FIFA-Rat bei seiner nächsten Sitzung am 24. Oktober 2019 unterbreitet.

Nach den letztjährigen Beschlüssen der Kommission der Interessengruppen des Fussballs und des FIFA-Rats werden derzeit einige zentrale Initiativen zur Reform des Transfersystems erarbeitet und in Kürze umgesetzt:

  • Die FIFA-Abrechnungsstelle wird eine automatische Zahlung der Solidaritätsbeiträge gewährleisten, sodass ausbildende Vereine mehr vom Geld erhalten, dass ihnen zusteht, und für mehr Transparenz im System sorgen.

  • Für nationale Transfers mit „internationalen Dimensionen“ werden ebenfalls Solidaritätsbeiträge erhoben.

Die von der Kommission der Interessengruppen des Fussballs gebildete Arbeitsgruppe Transfersystem wird ihre Tätigkeit und insbesondere die Diskussionen hinsichtlich Ausbildungsvergütungen, Grösse der Spielerkader, Transferfenster, steuerlicher Regelungen sowie Bestimmungen zu Minderjährigen fortsetzen.