Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Montag 19 Dezember 2016, 12:03

Mehrere Mitgliedsverbände wegen Vorfällen bei Vorrundenspielen der FIFA Fussball-WM™ und Freundschaftsspielen sanktioniert

Die FIFA bestätigt, dass gegen mehrere Fussballverbände wegen Vorfällen bei Vorrundenspielen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ und internationalen Freundschaftsspielen Strafen verhängt wurden.

Gegen England wurde eine Geldstrafe von CHF 45 000 ausgesprochen. Grund sind verschiedene Vorfälle während des Spiels England – Schottland, u. a. das Zur-Schau-Stellen eines politischen Symbols durch den gastgebenden Verband, das englische Team und Zuschauer sowie weiteres Fehlverhalten von Zuschauern. Der Gastverband Schottland wurde wegen des Zur-Schau-Stellens des gleichen politischen Symbols sowie Fehlverhaltens seiner Zuschauer mit einer Geldstrafe von CHF 20 000 belegt.

Gegen Wales und Nordirland wurde aufgrund mehrerer Vorfälle, darunter das Zur-Schau-Stellen politischer Symbole bei den Partien Wales – Serbien sowie Nordirland – Aserbaidschan, eine Geldstrafe von CHF 20 000 bzw. CHF 15 000 verhängt.

Gegen die Republik Irland wurde wegen des Zur-Schau-Stellens eines politischen Symbols auf den Spielerhemden bei einem Freundschaftsspiel gegen die Schweiz zudem eine Geldstrafe von CHF 5000 verfügt.

Die Disziplinarkommission fällte die Entscheide nach Erwägung der besonderen Umstände jedes einzelnen Falls. "Uns geht es mit diesen Entscheiden nicht darum, über bestimmte Gedenktage zu urteilen oder diese anzuzweifeln. Wir respektieren uneingeschränkt deren Bedeutung in den jeweiligen Ländern, von denen jedes seine eigene Geschichte und Kultur hat. Da die Regeln aber in allen 211 FIFA-Mitgliedsverbänden unparteiisch und fair angewandt werden müssen, ist das Zur-Schau-Stellen u. a. politischer oder religiöser Symbole streng verboten. Im Stadion und auf dem Spielfeld hat nur der Sport Platz – und nichts sonst", betonte Claudio Sulser, Vorsitzender der FIFA-Disziplinarkommission. Im Zusammenhang mit unsportlichem und diskriminierendem Verhalten von Fans verhängte die Disziplinarkommission zudem folgende Sanktionen.

Chile wurde für zwei Pflichtspiele mit einer Sperre des Estadio Nacional Julio Martínez Prádanos in Santiago und einer Geldstrafe von CHF 30 000 belegt. Die Sperre wird bei den Vorrundenspielen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ Chile – Paraguay sowie Chile – Ecuador verbüßt. Das Verfahren betrifft homophobe Gesänge der Fans des Teams und folgt auf frühere Sanktionen für ähnliche Vorfälle bei der Vorrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™.

Gegen Rumänien wurde wegen verschiedener Vorfälle bei der Partie Rumänien – Polen für zwei Spiele eine Sperre der Arena Nationala in Bukarest und eine Geldstrafe von CHF 95 000 verhängt. Die erste Stadionsperre wird beim nächsten Vorrundenspiel der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ zwischen Rumänien und Dänemark verbüßt, die zweite wurde gemäß Art. 33 des FIFA-Disziplinarreglements für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen Honduras wurde wegen verschiedener Vorfälle bei der Partie Honduras – Panama für ein Spiel eine Sperre des Olympiastadions in San Pedro Sula und eine Geldstrafe von CHF 40 000 verfügt. Die Stadionsperre wird beim nächsten Vorrundenspiel der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ zwischen Honduras und Costa Rica verbüßt.

Griechenland wurde wegen verschiedener Vorfälle beim Spiel Griechenland – Bosnien und Herzegowina, einschließlich des Zur-Schau-Stellens eines politischen Transparents durch Fans, mit einer Geldstrafe von CHF 80 000 belegt, während gegen die Ukraine aufgrund diskriminierender Fangesänge beim Freundschaftsspiel Ukraine – Serbien eine Geldstrafe von CHF 60 000 ausgesprochen wurde.

Wegen verschiedener Fälle von unsportlichem Verhalten von Fans, einschließlich homophober Gesänge in einigen Fällen, wurden zudem folgende Geldstrafen verhängt: CHF 35 000 gegen Polen, CHF 30 000 gegen Argentinien, je CHF 25 000 gegen Bosnien und Herzegowina, Kolumbien und Panama sowie je CHF 20 000 gegen Mexiko und Venezuela. Gegen Mexiko läuft zudem ein weiteres Verfahren.

Der Fussballverband der Salomon-Inseln (SIF) wurde ferner wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers im Spiel zwischen den Salomon-Inseln und Tahiti am 7. November 2016 bestraft. Das Spiel wird mit einer Forfait-Niederlage – mit dem Ergebnis von 3:0 für Tahiti – gewertet. Wegen Verletzung von Art. 55 Abs. 1 des FIFA-Disziplinarreglements und Art. 8 des Reglements für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ hat die FIFA-Disziplinarkommission gegen den SIF zudem eine Geldstrafe von CHF 6000 verhängt. Die Sanktion steht im Zusammenhang mit dem Spieler Henry Luito’o Samuel Fa’arodo, der die automatische Sperre für ein Spiel nach zwei gelben Karten in zwei verschiedenen Spielen (Art. 17 Abs. 3 des FIFA-Disziplinarreglements) nicht verbüßt hat.

Weitere Einzelheiten zu den Fällen finden Sie in der Disziplinarübersicht zur Vorrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ HIER auf FIFA.com.

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