Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Donnerstag 11 Juni 2020, 09:00

Weitere Leitlinien der FIFA zu fussballregulatorischen Problemen aufgrund von COVID-19

Nach der Veröffentlichung von Empfehlungen und Leitlinien zu einigen zentralen fussballregulatorischen Problemen aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die FIFA-Administration 13 Seminare mit Vertretern ihrer Mitgliedsverbände (MV), den Konföderationen sowie Mitgliedern des World Leagues Forum (WLF) und der Europäischen Klubvereinigung (ECA) mit insgesamt mehr als 350 Teilnehmern aus aller Welt durchgeführt.

Bei diesem aktiven Konsultationsverfahren haben sich häufige Fragen sowie neue regulatorische und rechtliche Probleme herauskristallisiert. Nach weiteren Beratungen innerhalb der mit der Prüfung der fussballregulatorischen Auswirkungen von COVID-19 beauftragten Arbeitsgruppe, der neben Vittorio Montagliani als Vorsitzendem Vertreter der MV, der Konföderationen, der FIFPRO, der ECA und des WLF angehören, hat der FIFA-Ratsausschuss heute weitere vorübergehende Änderungen am FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern sowie an der Verfahrensordnung für die Kommission für den Status von Spielern und für die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten verabschiedet.

Die vom Ratsausschuss verabschiedeten vorübergehenden regulatorischen Änderungen im Überblick:

  • Als Maßnahme gegen eine mögliche Arbeitslosigkeit dürfen Spieler bei maximal drei Vereinen registriert werden und sind während derselben Spielzeit für offizielle Spiele von maximal drei Vereinen spielberechtigt.

  • Damit die Vereine ihre Spielzeit (2019/20) mit dem ursprünglichen Kader abschließen können, Flexibilität besteht und die Mitgliedsverbände ihren Fussballkalender richtig planen können, dürfen Mitgliedsverbände mit einem über zwei Jahre laufenden Kalender die erste Registrierungsperiode für die Spielzeit 2020/21 unter bestimmten Bedingungen vor dem Abschluss der Spielzeit 2019/20 beginnen.

  • Zur finanziellen Entlastung der Parteien, die an Streitfällen vor der FIFA beteiligt sind, werden für sämtliche Klagen, die ab dem 10. Juni bis und mit 31. Dezember 2020 eingereicht werden, weder Kostenvorschüsse noch Verfahrenskosten erhoben, während die Verfahrenskosten für sämtliche Klagen, die vor dem 10. Juni 2020 eingereicht wurden und über die noch nicht entschieden wurde, auf die Höhe des gezahlten Kostenvorschusses begrenzt sind.

  • Die vorübergehenden regulatorischen Änderungen, die sofort in Kraft treten, sowie Antworten auf Fragen, die während des Konsultationsverfahrens häufig gestellt wurden, sind auf der FIFA-Website zu finden.

Das Dokument mit häufigen Fragen erläutert verschiedene Punkte des von der FIFA am 7. April 2020 publizierten Dokuments „COVID-19: fussballregulatorische Probleme“, insbesondere im Zusammenhang mit ablaufenden Arbeitsverträgen (Verträge, die am Ende der laufenden Spielzeit ablaufen) und neuen Verträgen (bereits abgeschlossene Verträge, die am Anfang der nächsten Spielzeit beginnen sollen), Arbeitsverträgen, die aufgrund von COVID-19 nicht wie von den Parteien ursprünglich beabsichtigt erfüllt werden können, sowie mit Transferfenstern.

Die FIFA empfiehlt allen MV und sonstigen Interessengruppen des Fussballs, das Dokument mit häufigen Fragen, das den MV heute zugestellt wurde, sorgfältig zu lesen.